Ein Job mit Sinn, Herz und Verstand: Werde Pflegefachfrau/-mann/-person (m/w/d) in Teilzeit! 

 

Mehr als die Hälfte der Mitarbeitenden in der Pflege sind bei den Elbe Kliniken in Teilzeit beschäftigt. Am weitesten verbreitet sind dabei zwei Modelle: Entweder arbeiten Mitarbeiter an fünf Tagen pro Woche, allerdings in verkürzten Schichten von beispielsweise fünf bis sechs Stunden, oder sie arbeiten volle Schichten an zwei bis drei Tagen pro Woche oder an den Wochenenden. So können die Mitarbeitenden Familie und Beruf optimal vereinbaren.

Du würdest Deine Ausbildung zur/zum Pflegefachfrau/-mann gern in Teilzeit absolvieren?  Das ist jetzt möglich und vor allem, aber nicht nur, eine Chance für Alleinerziehende, Pflegende oder Umschüler.

Infoveranstaltung im Video

Wenn Du die Inforveranstaltung zur Teilzeit-Ausbildung verpasst hast, kannst Du sie hier in voller Länge ansehen:


Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ)

 Auf die zwölf meistgestellten Fragen geben wir Dir in den nachfolgenden FAQs bereits Antworten:

1. Welche Voraussetzungen muss ich für die Ausbildung in Teilzeit erfüllen?
Genau dieselben wie unsere Auszubildenden in Vollzeit:

  • 10-jähriger Schulabschluss, Realschulabschluss, Fachhochschulreife oder Abitur
  • Soziale, methodische und personale Kompetenz für die Arbeit im Team
  • Motivation und Engagement für einen kreativen und verantwortungsvollen Beruf
  • Wünschenswert ist ein Pflegepraktikum im Krankenhaus

2. Wie alt darf ich maximal zu Beginn der Ausbildung in Teilzeit sein?
Du musst mindestens 16 Jahre alt sein, ein maximales Alter für den Ausbildungsbeginn ist nicht vorgeschrieben.

3. Wie lange dauert die Ausbildung in Teilzeit?
Die Ausbildung in Teilzeit erstreckt sich über insgesamt vier Jahre im Vergleich zu drei Jahren  bei der Ausbildung in Vollzeit.

4. Wie sind die Arbeitszeiten in den Praxiseinsätzen geregelt?
Die Praxiszeiten in den Praxisblöcken finden in der gesamten Ausbildungszeit in reduzierter Arbeitszeit mit einer 25-Stunden-Woche (z.B. Mo.-Fr. 8:00-13:00) statt. Im dritten Ausbildungsjahr befindest Du Dich ausschließlich in der Praxis und kommst lediglich für Praxisreflexionstage im Rahmen der praktischen Ausbildung in die Schule

5. Wie hoch ist die Vergütung?
Die Vergütung entspricht 78% des Ausbildungsentgelts eines Vollzeitauszubildenden und liegt zwischen 1.017 € im ersten Ausbildungsdrittel und 1.162 € im letzten Drittel der Ausbildung.

6. Nehme ich als Teilzeit-Auszubildende/r am Unterricht mit den Vollzeit-Auszubildenden teil?
Als Teilzeit-Auszubildende/r startest Du im März mit Deinen Vollzeitkolleg*innen (Kurs A) in der Theorie und absolvierst die Theorieblöcke in Vollzeit (Unterricht von 8:00-15:15 Uhr) in den ersten beiden Ausbildungsjahren mit Kurs A gemeinsam.
Im vierten Lehrjahr kommst Du für die Theorie mit dem sich zu diesem Zeitpunkt im 3. Lehrjahr befindlichen Vollzeitkurs (Kurs B) zusammen. Mit Kurs B gemeinsam wird die Theorie des dritten Lehrjahrs wieder in Vollzeit durchgeführt und auch das Examen gemeinsam beendet. Insgesamt wird die Ausbildung durchschnittlich auf 78 % einer 38,5-Stunden-Vollzeitstelle reduziert.

7. Lerne ich in der Teilzeit-Ausbildung weniger als meine Kolleg:innen in der Vollzeit-Ausbildung?
Nein. Du lernst ganz genau so viel wie ein Auszubildender in Vollzeit. In beiden Fällen kommst Du auf insgesamt 2.110 Stunden Pflegetheoretischer Unterricht und 280 Stunden Allgemeinbildender Unterricht. Die praktische Ausbildung beläuft sich auf insgesamt 2.780 Stunden auf 4 Jahre verteilt. Damit werden die gesetzlich vorgegebenen 2.500 Stunden Praxis ausreichend abgedeckt. 

8. Ist der Abschluss der Teilzeit-Ausbildung gleichwertig mit dem der Ausbildung in Vollzeit?
Absolut! Als Teilzeit-Auszubildender erwirbst Du denselben Abschluss wie ein Auszubildender in Vollzeit.

9. Zu welchem Beginn ist die Ausbildung in Teilzeit möglich?
Zum 01.03.2025. Und dann jeweils zum 01.03. der Folgejahre.

10. Wie kann ich mich bewerben und bis wann ist eine Bewerbung möglich?
Bewerbungen sind jederzeit möglich, Einstellungen können für das laufende Jahr bis Ende Februar erfolgen, danach dann für das Folgejahr.

11. Gibt es Fördermöglichkeiten während der Ausbildung in Teilzeit?
Ja, wir haben eine besondere Anerkennung (AZAV) für Förderungen durch das Arbeitsamt erworben, du kannst mit Bildungsgutschein in die Ausbildung starten, wodurch du dann zusätzliche Mittel von der Arbeitsagentur erhalten kannst. Hierzu musst du dich an das regionale Arbeitsamt wenden, da erhältst du dann eine Beratung, ob bei dir eine Förderung über einen Bildungsgutschein ermöglicht werden kann,

12. Was, wenn ich noch weitere Fragen habe?
Dann ruf uns einfach an oder sende uns eine E-Mail. Wir helfen Dir sehr gern weiter.

Michael Träger
Abteilungsleitung Medizinische Berufsfachschulen
Telefon 04141 97-1600
E-Mail michael.traeger@elbekliniken.de